Rechtsprechung
   LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47292
LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20 (https://dejure.org/2020,47292)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.11.2020 - 4 T 198/20 (https://dejure.org/2020,47292)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. November 2020 - 4 T 198/20 (https://dejure.org/2020,47292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 167 BGB, § 1896 BGB, § 1899 Abs 4 BGB, § 181 BGB, § 4 VBVG
    Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem Vorsorgebevollmächtigten: Rechtliche Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten wegen eingeschränkter Vorsorgebevollmächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine rechtliche Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten bei Bestellung eines Betreuers für Vornahme eines Grundstücksgeschäfts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 494/14

    Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
    Die Betroffene vertritt die Ansicht, § 6 VBVG sei analog anzuwenden und beruft sich zur Begründung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (XII ZB 494/14).

    Eine analoge Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG in Verbindung mit § 1899 Abs. 4 BGB hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich für den Fall bejaht, dass der Betreuer wegen einer rechtlichen Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten bestellt werden musste (BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9 ff.).

    Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris; BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 231/12

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Vergütung nach dem konkreten

    Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
    Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris; BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).

    Der Gesetzgeber wollte jenseits der in § 6 VBVG geregelten Sonderfälle gerade keinen allgemeinen Ausnahmetatbestand schaffen, der dem Sinn und Zweck der Streitvermeidung und der Vereinfachung bei der Abrechnung der Betreuervergütung zuwider laufen würde, weil Streit um die Auslegung und eine etwaige analoge Anwendung die Folge wären (BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 403/15

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung neben einem im beschränkten Umfang

    Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
    Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris; BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).

    Auf diesen Fall ist § 6 Satz 1 VBVG aber nicht analog anzuwenden (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 967 Rn. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht