Rechtsprechung
LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 167 BGB, § 1896 BGB, § 1899 Abs 4 BGB, § 181 BGB, § 4 VBVG
Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem Vorsorgebevollmächtigten: Rechtliche Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten wegen eingeschränkter Vorsorgebevollmächtigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine rechtliche Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten bei Bestellung eines Betreuers für Vornahme eines Grundstücksgeschäfts
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 02.10.2020 - 140 XVII 804/19
- LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2015 - XII ZB 494/14
Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem Vorsorgebevollmächtigten
Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
Die Betroffene vertritt die Ansicht, § 6 VBVG sei analog anzuwenden und beruft sich zur Begründung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (XII ZB 494/14).Eine analoge Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG in Verbindung mit § 1899 Abs. 4 BGB hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich für den Fall bejaht, dass der Betreuer wegen einer rechtlichen Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten bestellt werden musste (BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9 ff.).
Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris; BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).
- BGH, 20.03.2013 - XII ZB 231/12
Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Vergütung nach dem konkreten …
Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris;… BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).Der Gesetzgeber wollte jenseits der in § 6 VBVG geregelten Sonderfälle gerade keinen allgemeinen Ausnahmetatbestand schaffen, der dem Sinn und Zweck der Streitvermeidung und der Vereinfachung bei der Abrechnung der Betreuervergütung zuwider laufen würde, weil Streit um die Auslegung und eine etwaige analoge Anwendung die Folge wären (BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 19, juris).
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 403/15
Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung neben einem im beschränkten Umfang …
Auszug aus LG Freiburg, 25.11.2020 - 4 T 198/20
Der Beteiligte zu 2) ist vorliegend gerade nicht von Gesetzes wegen - etwa nach den §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 1 oder Abs. 2 in Verbindung mit § 181 BGB aus Rechtsgründen von der Vertretung der Betroffenen ausgeschlossen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 -, Rn. 14, juris;… BGH, NJW 2015, 2886 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15 -, Rn. 8, juris).Auf diesen Fall ist § 6 Satz 1 VBVG aber nicht analog anzuwenden (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 967 Rn. 12).